Hort

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 19. Januar 2024


Kleiner Fratz GmbH - Hortteam

 

 

 

Aktuelles zum Hort finden Sie hier

 

Kontakt:

Hortleitung: Herr Andreas Sporn
Wederstr. 49
12347 Berlin-Neukölln
Tel.: 030/60 90 29 79 62
Mobil : 0176/20 35 84 54
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geöffnet während der Schulzeit: 6:00 - 07:30 Uhr und 13:30- 18:00 Uhr ( 6:00 - 7:30 Uhr Frühbetreuung und 16:00 - 18:00 Uhr Spätbetreuung )
Geöffnet in den Ferien: 7:30 - 18:00 Uhr

Der Hort ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem Einkommen. Für die 1. - 3.  Klasse ist der Hort in der Kernzeit (13:30 -16:00 Uhr) kostenfrei. Betreuungszeiten außerhalb dieser Zeit sind einkommensabhängig kostenpflichtig.

Die Hortbetreuung wird für Kinder der Klassen 1-4 (bei Bedarf auch für 5.und 6. Klassen) vertraglich mit dem Bezirksamt Neukölln geregelt.

 

mehr dazu unter: Hortantrag

 

Träger:

Kleiner Fratz GmbH
Neuköllnische Allee 154
12057 Berlin
030 / 374 42 99 99
www.kleinerfratz.berlin

 

 

Schul- und Hausordnung

Zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18. September 2018

Übersicht


Vorbemerkung


I In unserer Schule gibt es Pflichten und auch Rechte für alle

a) Was wir Kinder müssen, dürfen und nicht dürfen
b) Das ist an unserer Schule erlaubt
c) Das ist an unserer Schule nicht erlaubt oder erwünscht

II Was unsere Lehrer tun müssen, was sie dürfen und nicht dürfen

III Was unsere Eltern im Zusammenhang mit der Schule müssen, dürfen und nicht dürfen

IV Ordnung auf dem Schulgrundstück und im Gebäude (Hausordnung)
Ein Hinweis:
Immer wenn im Text „Lehrer“ oder „Schüler“ steht, gilt das selbstverständlich genauso für unsere Lehrerinnen und Schülerinnen.

Vorbemerkung:

Unsere Schule ist ein Ort, an dem jeden Morgen die verschiedenartigsten Menschen aufeinander treffen, kleinere und größere Kinder, jüngere und ältere Erwachsene, Mädchen und Jungen, Lehrer, Erzieher und Eltern, Menschen mit deutschen Vorfahren oder mit ausländischen Wurzeln.
Sie alle sollen hier möglichst mit Freude und konfliktfrei miteinander leben, lernen und arbeiten.
Dafür muss es „Spielregeln“ geben, die wir im Folgenden „Rechte und Pflichten“ nennen.

Die wichtigsten sind hier aufgeschrieben:

I In unserer Schule gibt es Pflichten und auch Rechte für alle

a) Was wir Kinder müssen, dürfen und nicht dürfen

Wir müssen:

  1. regelmäßig und pünktlich die Schule besuchen
  2. unsere Arbeitsmaterialien dabei und in Ordnung haben
  3. die Hausordnung einhalten
  4. Arbeitsaufträge und Hausarbeiten erledigen
  5. fremdes Eigentum achten
  6. auf jede Gewalttätigkeit verzichten

b) Das ist an unserer Schule erlaubt:

  • jeder kann offen seine Meinung sagen
  • je älter wir sind, desto stärker gestalten wir den Unterricht mit 
  • jeder Schüler darf in angemessener Weise auch einen Lehrer kritisieren (oder den Schulleiter, die Sekretärin, den Hausmeister)
  • bei Art und Menge der Hausaufgaben dürfen wir Wünsche äußern
  • wir können bei der Sitzordnung in der Klasse Vorschläge machen
  • wir dürfen bei entsprechenden Anlässen unabhängig vom Stundenplan feiern, spielen, diskutieren

c) Das ist an unserer Schule nicht erlaubt oder erwünscht:

  • jemandem durch Wort und Tat Schaden zuzufügen oder absichtlich wehzutun
  • gegenseitiges Ärgern und Stören im Unterricht und in den Pausen
  • Halbwahrheiten und Lügen zu äußern
  • Verschmutzen des Schulgebäudes und des Hofes
  • Beschädigen und Beschmieren von Wänden und Schulmobiliar
  • Rennen und Toben innerhalb des Gebäudes
  • Verpetzen, Hänseln und Auslachen von Mitschülern
  • Verlassen der Schule während der Unterrichtzeit oder der Pause ohne ausdrückliche Erlaubnis
  • unerlaubtes Benutzen von Handys / Smartwatches und ähnlichen Geräten, die zur Aufnahme von Ton- und Bildaufnahmen geeignet sind, sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Unternehmungen nicht gestattet
  • das Mitbringen von Sammelbildern oder Sammel-Figuren sowie jegliches Spielzeug
  • das Mitbringen von Waffen jeglicher Art (z.B. Pistolen, Messer, Wurfsterne, Spraydosen, Baseballschläger, uws.)
  • Versprühen von Deo-Spray und Parfüm

Fällt dir mehr ein? Dann kannst du es aufschreiben und deinem Lehrer zeigen.
Wir fassen zusammen:
Jeder Schüler muss sich so verhalten, dass Unterricht und andere schulische Veranstaltungen möglich sind und er sollte seine Mitschüler und Lehrer so behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte.

II Was unsere Lehrer tun müssen, was sie dürfen und nicht dürfen

Jeder Lehrer, der in Berlin arbeitet, unterrichtet seine Schüler nicht als Herr Krause oder Frau Schmidt privat, sondern im Auftrag des Landes Berlin. Darum muss er eine große Menge von Gesetzen und Vorschriften kennen und sich nach ihnen richten, denn alle Berliner Schüler müssen in wichtigen Dingen gleichbehandelt werden. Damit du das besser verstehst, hier ein paar Beispiele:

  • In Berlin haben in der Regel alle Schüler einer Klassenstufe die gleiche Zahl von Stunden und die gleichen Fächer.
  • In Berlin müssen in den 4. bis 6. Klassen mindestens 4 Mathematikklassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben werden.
  • In Berlin darf kein Schüler von einem Lehrer geschlagen werden.
  • In allen Schulen Berlins müssen in den einzelnen Fächern bestimmte Stoffe „durchgenommen“ werden (Rahmenlehrplan).
  • Alle Berliner Schüler haben in jedem Schuljahr Anspruch auf einige Spaziergänge bzw. Wandertage oder Ausflüge.


Diese Aufzählung könnte weiter fortgesetzt werden. Du siehst daran, dass deine Lehrer nicht ohne weiteres nach ihrem eigenen Geschmack unterrichten und ihre Schüler behandeln können. Auch wenn diese Vorschriften nicht jedermann bekannt sein mögen, so kannst du dich darauf verlassen, dass sie auf dich angewendet werden. Du bist davon also genauso betroffen wie alle anderen Berliner Schulkinder.
Wir fassen zusammen:
Deine Lehrer müssen das tun, was in Gesetzen und Vorschriften festgelegt ist und dürfen nichts anderes tun, was diesen Gesetzen und Vorschriften entgegensteht. Halten sie sich nicht an die Gesetze und Vorschriften, können sogar rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet werden.
Jeden Tag geben sich eure Lehrer große Mühe, dass ihr nicht nur etwas lernt, sondern auch (meistens) gern zur Schule kommt und euch hier wohlfühlt.
Das wird ihnen allerdings nur dann gelingen, wenn sie

  • nicht ungerecht sind,
  • nicht ständig unpünktlich sind,
  • keine „Lieblinge“ haben
  • keine Schüler beschimpfen oder beleidigen
  • nicht alles durchgehen lassen
  • ihre Laune nicht an den Schülern auslassen,
  • sie nicht die ganze Klasse bestrafen, wenn einige Schüler stören,
  • keine Klassenarbeiten schreiben lassen, deren Themen nicht vorher im Unterricht besprochen wurden.

Übrigens könnt ihr glauben, dass kaum eine Lehrkraft mit Absicht eine dieser Regeln missachtet, denn ohne ein gutes Klima in ihrer Klasse macht auch ihr der Unterricht keinen Spaß.

III Was meine Eltern im Zusammenhang mit der Schule müssen, dürfen und nicht dürfen

Zuerst also zu den Dingen, die sie tun müssen (den Pflichten):

  • Deine Eltern müssen dich regelmäßig und pünktlich zur Schule schicken.
  • Sie müssen dafür sorgen, dass du alles bekommst, was du für deinen Schulbesuch brauchst (Kleidung, Schulmappe, Federtasche,
    Hefte, Turnschuhe, usw.).
  • Sie müssen sich von Zeit zu Zeit über dein Verhalten und deine Leistungen in der Schule erkundigen und an den
    Klassenelternversammlungen teilnehmen.
  • Wenn du einmal fehlst, müssen deine Eltern die Schule persönlich, schriftlich oder telefonisch benachrichtigen (bei Krankheiten am 1. Fehltag, bei Beurlaubungen aller Art stets vorher!). Wenn du eine ansteckende Krankheit hattest, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Scharlach oder Kopfläuse, so müssen sie der Schule eine ärztliche Gesundmeldung (das nennt man Attest) vorlegen.
  • Sie müssen Klassenarbeiten abzeichnen und regelmäßig in das Mitteilungsheft schauen.


Aber natürlich haben Eltern auch Rechte:

  • Nach vorheriger Anmeldung können deine Eltern am Unterricht in deiner Klasse teilnehmen.
  • Sie können sich alle deine Arbeiten zeigen lassen.
  • Sie haben jederzeit das Recht, deine Lehrer nach der Art und Weise ihres Unterrichts zu fragen.
  • Bei regelmäßig stattfindenden Elternversammlungen dürfen sie im Beisein deines Klassenlehrers Wünsche und Beschwerden äußern und alle deine und die Schule betreffenden Fragen besprechen.
  • Während der ersten Elternversammlung in jedem Schuljahr wählen deine Eltern zwei Elternsprecher, die das ganze Jahr über die Anliegen der Eltern gegenüber der Schule vertreten.
  • In der Schulkonferenz haben sie gleichberechtigt mit den Lehrern das Recht, über fast alle schulischen Angelegenheiten mitzubestimmen.

Das dürfen Eltern nicht:

  • Eltern haben nicht das Recht, für ihre Kinder die Klasse oder bestimmte Lehrer auszusuchen.
  • Eltern können den Lehrern nicht vorschreiben, was und wie sie unterrichten, sofern sie sich an die Vorschriften halten.
  • Eltern dürfen die Schulbücher ihrer Kinder nicht selbst bestimmen.
  • Eltern können nicht entscheiden, ob Hausaufgaben erteilt werden oder nicht.
  • Eltern haben kein Recht, den Stundenplan mitzugestalten.
  • Eltern haben keine Möglichkeit, ordnungsgemäß gegebene Zensuren verändern zu lassen.
  • Eltern haben kein Recht, Ordnungsmaßnahmen aufzuheben.

IV Ordnung auf dem Schulgrundstück und im Gebäude (Hausordnung)

1. Unterrichtsbeginn

Unser Schulgebäude wird um 7.45 Uhr geöffnet. Die 1. Stunde beginnt um 8.00 Uhr.

Fängt dein Unterricht später an (vielleicht erst zur 2. oder 3. Std.), so solltest du möglichst erst 5 Minuten vorher in der Schule eintreffen. Bist du trotzdem schon eher da, so wartest du auf dem Schulhof ohne den Unterricht zu stören.

 

2. Pausen

a) Kleine Pausen

Die kleinen Pausen sind dazu da, einen Wechsel des Lehrers oder des Klassenraums zu ermöglichen. Nur wenn du in einen anderen Raum oder unbedingt auf die Toilette musst, darfst du deinen Klassenraum verlassen.

b) Große Pausen

Die großen Pausen sind dazu da, dass du dich in frischer Luft bewegst und vom Stillsitzen im Klassenraum ein bisschen erholst. Außerdem ist es die günstigste Zeit, dein Frühstück zu essen.

Denk dran, dass keiner von euch das Recht hat, einen Mitschüler von irgendeinem Platz zu verdrängen; alle Schüler dieser Schule sind gleichberechtigt.

Bitte achte darauf, dass alle Abfälle und Papier nur in die Papierkörbe geworfen werden!

Nach dem Ende der Hofpause gehst du auf dem kürzesten Wege in deine Klasse zurück.

Bei Regen, Schnee oder Glätte kann der Hof nicht benutzt werden (mehrmaliges „Klingelzeichen“)- du bleibst dann in deinem Klassenraum.

Es gilt die Pausenordnung wie in den kleinen Pausen (siehe Punkt 2 a).

 

3. Im Klassenraum

Für das Aussehen eures Klassenraumes – und der ganzen Schule – ist jeder einzelne von euch verantwortlich. Trage dazu bei, dass Abfälle nicht einfach irgendwo liegengelassen und Wände, Tische, Stühle ordentlich behandelt werden. Nach der letzten Stunde sollen die

Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden. Schließt euren Klassenraum immer zu, wenn ihr ihn verlasst.

 

4. Die Turnhalle

Die Turnhalle und alle anderen Fachräume darfst du nur mit Erlaubnis eines Lehrers betreten.

Um die empfindlichen Böden der Halle zu schonen und sauber zu halten, benötigst du Hallenturnschuhe (mit weißer Sohle), die nur während des Sportunterrichts getragen werden.

Natürlich kannst du auch barfuß turnen. Alle Turngeräte dürfen nur unter Anleitung eines Lehrers benutzt werden.

 

5. Fundsachen

Solltest du einmal etwas finden, was dir nicht gehört, so gib es bitte unbedingt ab! Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, Uhren, Brillen u. a. Fundsachen bringst du bitte in das Sekretariat oder zum Hausmeister.

Übrigens - solltest du wertvolle Sachen und Geld nicht unnötigerweise mit in die Schule bringen, denn wenn etwas wegkommt, wird es dir von der Schule nicht ersetzt.

 

6. Verhalten bei Gefahr

Das Ertönen des Feueralarmsignals bedeutet, dass alle Personen das Schulgebäude so schnell wie möglich verlassen müssen. Bitte richte dich dabei unbedingt nach den Anordnungen deiner Lehrer und verlasse nicht ohne Erlaubnis deinen Klassenverband. Denk daran, jeder Alarm kann ein Ernstfall sein.

 

7. Nach dem Unterricht

Nach dem Ende deiner letzten Stunde verlässt du bitte ohne zu bummeln und möglichst leise das Schulhaus durch den Haupteingang.

8. Schulfremde

Jeder schulfremde Besucher meldet sich bitte nach dem Betreten des Schulgebäudes im Sekretariat an. Das gilt auch für deine Eltern, Geschwister, Verwandte, Bekannte und Freunde.

Wenn sie dich abholen wollen, so müssen sie außerhalb des Gebäudes auf dich warten, damit sie den Unterricht nicht stören.

 

9. Werbung

Plakate oder Zettel mit Hinweisen auf irgendwelche Veranstaltungen (Theateraufführungen, Kleintierschau, Zirkus usw.) dürfen nur in den Räumen der Schule angebracht werden, wenn der Schulleiter oder sein Vertreter vorher zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn jemand in

der Schule etwas verkaufen will (z.B. Klassenfotos) oder für irgendetwas Werbung machen will.

 

10. Schulweg mit dem Fahrrad

Wenn es deine Eltern erlauben und du deine Radfahrprüfung bestanden hast, darfst du mit dem Rad zur Schule kommen.

Dafür gelten die folgenden Bedingungen:

  • Dein Rad muss verkehrssicher sein.
  • Du musst einen Helm tragen.
  • Dein Rad muss an einem dafür vorgesehenen Fahrradständer angeschlossen werden.
  • Diebstähle und Beschädigungen werden von der Schule nicht ersetzt.

 

11. Diebstähle und Beschädigungen

Diebstähle und Beschädigungen können von der Schule nicht ersetzt werden.

Historisches

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 12. April 2019

Namensgebung

Unsere Schule besteht schon über 130 Jahre.
Ende der sechziger Jahre mussten sich in Berlin alle Schulen neben ihrer bisherigen Nummerierung einen Namen geben, den noch keine andere Schule trug.
Aus Anlass des 80-jährigen Bestehens wurde am 29. November1968 in der Turnhalle die „Taufe“ für die Zürich-Grundschule vollzogen.
Die Bürger der größten Stadt der Schweiz halfen vielen hungernden und frierenden Kindern der größten deutschen Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg durch Lebensmittel und Kleiderspenden.
Vielen Kindern wurde so das Leben gerettet.
Durch diese Namenswahl wollten sich die Lehrer und Schüler bei den Züricher Bürgern bedanken.

Aus der Geschichte unserer Schule


1858
- Britz hat 1068 Einwohner, stetiges Anwachsen der Bevölkerung

1888 - Baubeginn der Schule

Okt. 1888 - Schulbeginn in 2 Stockwerken, jeweils 4 Klassenräume, Küchen - achtklassige Gemeindeschule - kostenloser Schulbesuch für alle Bevölkerungsschichten 3 Religions-, 4 Rechen-, 9 Deutschstunden, je 2 Stunden Anschauungsunterricht, Gesang und Turnen

1893 - sechsklassige Schule, neu: Geschichte, Erdkunde, Naturkunde

1895 - 6844 Einwohner (Wohnungsmangel, Mietsteigerung) neues Wohngebiet an der Wederstraße, Bürgerstraße und Jahnstraße

1899 - 200 Schüler, ein Rektor, 5 Lehrer, 6 Klassen

5.12.1905 - Genehmigung für den Erweiterungsbau (vier Klassenräume, die Aula, Außentoilette)

1906 - Eröffnung des Teltowkanals

1909 - Bau der Turnhalle

1920 - über 13500 Einwohner, Eingemeindung von Britz nach Berlin, Bildung des Bezirkes Berlin-Neukölln

1920 - 38./39. Volksschule in Neukölln (Zahl 38 für die Mädchen- und Zahl 39 für die Jungenschule

1945 - Wegen Bombenangriffen wurde während des II. Weltkrieges der gesamte Schulbetrieb eingestellt.

18.06.1945 - Wiederaufnahme des Schulbetriebes, ca. 46 Kinder pro Klasse, Mädchen und Jungenklassen, Schichtunterricht, 800 Schüler, 1. bis 8. Klasse

1949 - Einführung des 9. Schuljahres für leistungsstarke Schüler

1952 - aus der Volksschule wurde die 23. Grundschule, gemischte Klassen, bis zum 6. Schuljahr, zweizügig

Nov.1968 - Namensgebung "Zürich-Grundschule" zum 80-jährigen Schulbestehen

1970 - Durch Zuzug vieler ausländischer Bewohner, vorwiegend türkischer Nationalität, ergaben sich neue Aufgaben für alle Lehrerinnen und Lehrer.

1972 - Eröffnung der Vorbereitungsklasse für Neuzugänge aus der Türkei

1973 - Einrichtung der ersten Vorklasse in der Zürich-Grundschule

1976 - Organisation der Autobücherei für unsere Schüler

1983 - Einrichtung der zweiten Vorklasse

1995 - 2000 Neubau der Autobahn A 100 bis zur Buschkrugallee

1998 - 2001 Planung und Bau des Schulgartens in der Rungiusstraße

1999 - 2001 Bau des Carl-Weder-Parks mit Spielplätzen

Juli 2004 - Eröffnung des Ballspielplatzes

2004 - 2006 Grundsanierung der Schule von innen und außen mit Anbau von Innentoiletten

2004 - 2006 Umbau des Wohnhauses Wederstraße 53 für die schulische Nutzung (Geräte- und Umkleideräume)

2005 - 2006 Grundsanierung der denkmalgeschützten Turnhalle

2008 - 2010 Bauarbeiten für einen Erweiterungsbau an der Wederstraße (6 Klassenräume, Hort, Mensa)

2009 - Einrichtung einer hauseigenen Schulbücherei

2010 - 2012 Erweiterung und Verschönerung unseres Schulhofes

2011 - 2012 Grundsanierung des Klassentraktes im Altbau

2012 - Ausstattung aller Klassenräume und des Nawi-Raumes mit interaktiven Whiteboards ["kreidefrei"]

14.06.2013 - Schulfest 125 - jähriges Jubiläum

25.08.2014 - Einrichtung einer Lernwerkstatt im Lehmhaus

05.06.2015 - Eröffnung der Lernwerkstatt [link]

07./08.2015 - Kunstprojekt mit Schülern: Verschönerung von Wänden im Neubau

Herbst 2015 - Inbetriebnahme einer "Outdoor-Kletterwand" [link]

Herbst 2015 - Neugestaltung unseres Werkraumes

Herbst 2016 - Aufnahme einer "Willkommensklasse"

22. März 2018 - Verabschiedung des Schulleiters Jürgen Jaster

Profil

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 12. Mai 2023

In ihrer mehr als 125-jährigen Entwicklung von einer achtklassigen Gemeindeschule im Dorf Britz bis zu einer Berlin-Neuköllner Grundschule des 21. Jahrhunderts ist dieser Schulstandort seit jeher mit dem Attribut "Kiezschule" umschrieben worden.
Mit gewisser Genugtuung registrieren wir diese Einschätzung - vielfach ergänzt durch den Zusatz "familiäre" - auch und gerade bei den meisten unserer Eltern und jetzigen rund 370 Schüler, deren Wurzeln bekanntlich zu drei Vierteln nicht in Deutschland liegen.
Aus dieser überwiegend positiven und weitgehend vorurteilsfreien Wertschätzung unserer Schule durch ihr unmittelbares Umfeld leitet sich unsere Verantwortung ab, das tägliche pädagogische Bemühen durch einen stets toleranten und respektvollen Umgang miteinander in einer Atmosphäre des Wohlfühlens zu untermauern.

Wir haben mit fünf Leitzielen diesen Anspruch eindeutig und umfassend formuliert:

Leitziele der Zürich-Schule

1. Wir [Schüler/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Eltern und alle in der Schule tätigen Personen] legen Wert auf einen freundlichen und respektvollen Umgang miteinander und achten darauf, dass die gemeinsam erarbeiteten Regeln eingehalten werden.

2. Wir streben an und fördern die friedvolle Lösung von Konflikten, faires Verhalten, Toleranz, Gleichberechtigung der Geschlechter, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit der Schüler auch unter Einbeziehung von außerschulischen Lernorten, Vereinen und Institutionen.

3. Wir fördern und fordern die Leistungsbereitschaft (von Schüler/innen, Lehrkräften, Eltern und Erziehern / Erzieherinnen) unter Einbeziehung von Methodenvielfalt, Lernen mit allen Sinnen, entdeckendem Lernen, bewegtem Lernen, wechselnden Organisationsformen, Projekten und Teamarbeiten.

4. Wir begreifen die Schule als Lern- und Lebensort, der von allen ansprechend gestaltet und erhalten wird. Dazu gehören Räume, Flure, der Schulhof und Materialien.

5. Wir sind eine Schule, die die deutsche Sprache pflegt und fördert und so die Sprachkompetenz aller Schüler/innen erweitert.
Darauf fußend finden sich an der Zürich-Schule - neben den in den meisten Grundschulen Berlins üblichen Angeboten - folgende drei fachübergreifende pädagogische Schwerpunkte:

  • Erhöhung der Lesekompetenz
  • Arbeit mit modernen Medien
  • Förderung sozialer Kompetenzen

siehe dazu die detaillierten Ausführungen im Schulprogramm und seinen Anhängen

Konkrete Unterstützung und Bereicherung erfahren diese Schwerpunkte durch ein breit gefächertes Angebot an Arbeitsgemeinschaften, Wahlpflichtunterricht, Hausaufgabenbetreuung und spezieller Projekte.
Herausgehobene Bedeutung messen wir unserem langjährigen Projekt "Seepferdchen" bei, das allen unseren Kindern spätestens am Ende der 4. Klasse eine mindestens minimale Schwimmfähigkeit vermittelt.

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Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

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