Hortantrag
Liebe Eltern,
wenn Sie ihr Kind in unserem Hort anmelden möchten, füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben uns diesen bitte von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben zurück.
Sie können den Antrag hier herunterladen: Hortantrag
Ab der 4. Klasse benötigen Sie dieses Zusatzblatt: Erklärung
Der Hort leitet den Antrag zum Jugendamt für Sie weiter.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei (bis zur 3. Klasse) und ohne Bedarfsprüfung (bis zur 3. Klasse) teilnehmen.
Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren in der Kernzeit (13:30 -16:00 Uhr) kostenfrei. Betreuungszeiten außerhalb dieser Zeit sind einkommensabhängig kostenpflichtig.
Wir bitten alle Eltern, die Hortgutscheine frühzeitig zu beantragen, damit zum Schuljahresbeginn alle Bescheide vorhanden sind und das Kind am Hort teilnehmen darf.
Zuständigkeiten Sachbearbeitung für ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)
Der Bescheid über die Bewilligung vom Jugendamt wird Ihnen nach Hause geschickt. Bitte geben Sie diesen umgehend bei uns im Hort ab! Erst dann können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Ihr Kind in unserem Hort betreuen.
Ihr Hortteam der Zürich Schule
Diese Bescheinigung müssen Sie unbedingt bei uns abgeben: