Förderverein Satzung

Zuletzt aktualisiert: Montag, 27. August 2018

(in der Fassung vom 2. September 1998 mit redaktioneller Anpassung)  
 

§ 1: Name, Sitz, Geschäftsjahr 

  1. Der Name des Vereins lautet: Verein zur Förderung der Zürich-Grundschule e.V.
  2. Der Verein hat den Sitz in Berlin-Britz,Wederstr. 49.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2: Zweck des Vereins 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsbestimmungen durch ideelle und materielle Förderung der Aufgaben dieser Schule, insbesondere indem er
    1. Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Schüler in Pause und Freizeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude oder
    2. andere - z.B. kulturelle und allgemeinbildende – Angebote der Schule durch Übernahme von Beiträgen bei Sonderveranstaltungen unterstützt.
    3. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand.
  2. Jeder über die Gemeinnützigkeit hinausgehende erwerbswirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
  3. Der Verein finanziert sich durch Beiträge und Spenden.

§ 3: Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jeder werden, der an einer wirkungsvollen Förderung der schulischen Arbeit an der Zürich-Grundschule interessiert ist. Es ist insbesondere an die Eltern, an ehemalige Schüler und Lehrer gedacht.
  2. Mitglieder können auch Personengesellschaften und juristische Personen werden.
  3. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Sie wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung, durch Tod oder Ausschluss durch den Vorstand auf Grund vereinsschädigenden Verhaltens; im Einspruchsfalle durch die Mitgliederversammlung.
  5. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vermögensteile, insbesondere nicht auf Beitragsrückzahlung.

§ 4: Beiträge

  1. Die Höhe des Beitrages ist an das Ermessen eines jeden Mitgliedes gestellt, darf jedoch den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mindestbeitrag nicht unterschreiten.
  2. Die Zahlung erfolgt auf das Konto des Vereins.
  3. Rückständige Beiträge sollen nicht durch ein gerichtliches Mahnverfahren eingefordert werden. Es soll nur eine Erinnerung durch den Kassenwart verschickt werden. Das Verhalten dieser Mitglieder wird als vereinsschädigend eingestuft und führt zum Ausschluss aus dem Verein.

§ 5: Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand

§ 6:     Mitglieder 

  1. Die ordentliche Mitglieder-Jahresversammlung wird vom Vorsitzenden bis spätestens 15. Februar des Kalenderjahres einberufen. Sie nimmt Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen, entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und wählt den neuen Vorstand, sowie 2 Kassenprüfer. Sie beschließt über Satzungsänderungen, über Beitragshöhe und Anträge der Mitglieder.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Wunsch des Vorstandes oder 1/3 der Mitglieder einberufen werden.
  3. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Mitgliederversammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
  4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst, soweit die Satzung es nicht anders vorschreibt.
  6. Zu einer Satzungsänderung ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 7:  Vorstand 

  1. Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Schatzmeister/in.
  2. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
  4. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

§ 8: Abrechnung und Prüfung

Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Darlegung des Vermögensstatus erfolgt am Ende des Kalenderjahres. Abrechnung und Vermögen werden durch die gewählten Kassenprüfer geprüft. Über das Prüfergebnis ist ein Protokoll anzufertigen. 

§ 9: Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Zürich-Grundschule in Berlin-Britz, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. 

§ 10: Wahl des Vorstandes

Für die Wahl des Vorstandes gilt die in der Anlage der Satzung beschlossene Wahlordnung, die ausdrücklich Bestandteil der Satzung ist. 

§ 11: Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg einzutragen.  

Anmerkung: Die in § 10 erwähnte Wahlordnung kann im Schulsekretariat eingesehen werden.

Förderverein Vorstand

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 12. September 2018

 

 

 

 

 

 

1. Vorsitzender

Marc Sieber

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2. Vorsitzender

Jürgen Jaster

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Schatzmeisterin

Edeltraud SCHRÖDER

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Mittagessen

Zuletzt aktualisiert: Montag, 01. April 2024

 

Die Beantragung des kostenlosen Essens Klasse 1 – 6 ab dem 01.08.2019 geht nur online!

https://www.luna.de/info/information-zum-subventionierten-mittagessen.php

 

Informationen dazu finden sie hier

 

Luna Vollwert Catering stellt sich vor




Luna Vollwert Catering entstand 1994 als kleines innovatives Kinderladen-Projekt aus dem Wunsch engagierter Eltern nach einer gesunden, natürlichen Ernährung für ihre Kinder. Heute ist LUNA ein mittelständischer Vollwert Caterer mit langjähriger Erfahrung für eine gesunde Verpflegung in Kindergärten, Kindertagesstätten und Grund- und Oberschulen.

LUNA hat sich gezielt für die Förderung einer ökologischen und vollwertigen Verpflegung entschieden, um ungesunden Ernährungsgewohnheiten bei Kindern und Jugendlichen eine bedarfsgerechte und attraktive Mittagsmahlzeit entgegenzusetzen. Im Rahmen unserer Vollwertküche bieten wir eine Auswahl unterschiedlicher Produktlinien an. Täglich kochen wir frische und abwechslungsreiche Gerichte, um unsere jungen Kunden mit einer vollwertigen Mittagsmahlzeit zu versorgen.

Unsere Philosophie ist, unsere Kunden gut zu betreuen, um lange, vertrauensvolle Partnerschaften zu erhalten. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer Website: www.luna.de

Den aktuellen Essenplan können Sie nach Klicken auf den folgenden Link herunterladen:

Monatsessenplan herunterladen


Essenszeiten der Klassen:

11.25 - 11.40 Uhr: Klasse 5
11.40 - 11.55 Uhr: Klasse 6

12.45 - 13.05 Uhr: Klasse 1
13.10 - 13.30 Uhr: Klasse 2

13.35 - 13.55 Uhr: Klasse 3
14.00 - 14.20 Uhr: Klasse 4

 

Kletterwand

Zuletzt aktualisiert: Samstag, 18. August 2018

Die Schülerinnen und Schüler der Zürich-Schule besitzen bereits einen großzügigen Spiel- und Pausenhof.
Auf ihrer Wunschliste steht allerdings noch eine Kletterwand, an der sie ihre Geschicklichkeit ausprobieren können.

Durch die große Unterstützung von Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky bei der Akquirierung von Spendenmitteln und die Bereitstellung von Geldern durch den Bezirk als Schulträger kann das Projekt jetzt in die Beauftragung gehen.


Der Bezirksbürgermeister stellte für den guten Zweck 5.000,- € zur Verfügung:

4.000,- € hatte er im Rahmen einer Imagekampagne der Berliner Woche für ein Fotoshooting eingenommen;

1.000,- € hatte Heinz Buschkowsky für einen Vortrag im Rahmen der Baden-Badener Unternehmensgespräche erhalten.

Des Weiteren akquirierte der Bezirksbürgermeister Spenden von den Firmen

 

VOITH INDUSTRIAL SERVICE HOLDING [700,- €] verteten durch Herrn SIEBLER

und R W E INNOGY GmbH  [300,- €]

Der Förderverein der Zürich-Schule  trägt mit 2.000,- €

ebenfalls zum Gelingen des Vorhabens bei.

Die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport

- vertreten durch Bezirksstadträtin Dr. Franziska Giffey

 

wird weitere 1.250,- € aus Mitteln des Schulträgers für das Projekt bereitstellen.

GESCHÄFTSFÜHRER Werner GERHARD von der Firma STRACHWITZ UND GERHARD

[OPTIMIERTE WERBUNG GmbH] übereichte einen Scheck über 4.000,- €

link zur BERLINER WOCHE

 

Schulinspektion

Zuletzt aktualisiert: Samstag, 01. September 2018

Aufgabe der Schulinspektion
Ziele der Schulinspektion sind:

  • datengestützte Bewertung von Schulqualität
  • Hinweise zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung an den Schulen
  • Stärkung der Nachhaltigkeit schulischer Qualitätsentwicklungsprozesse
  • Bereitstellung von Vergleichsdaten und Informationen als Steuerungswissen für politische Entscheidungsträger

Die Schulinspektion hat die Aufgabe, die Schulprogrammarbeit der Schulen zu unterstützen sowie die Qualitätsentwicklung von Unterricht und Erziehung, der Schulorganisation und des Schullebens zu fördern und zu sichern. Dazu bewertet sie, gestützt auf Daten, eine Vielzahl von Qualitätsmerkmalen auf der Grundlage des Handlungsrahmens Schulqualität in Berlin.

Bis zum Sommer 2011 wurden alle Schulen mindestens einmal inspiziert, bis zum Sommer 2017 ein zweites Mal.

Quelle: berlin.de: Schulinspektion

 

Bericht zur Inspektion der Schule 2017

 

Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

Mittagessen

Spenden

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