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Sorgerecht
Die Sorgeberechtigung muss durch offizielle Bescheide/Beschlüsse/Urkunden in deutscher Sprache vorgewiesen werden:
- Waren die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht das Sorgerecht nach dem Gesetz grundsätzlich allein der Mutter zu. Eine Sorgerechtserklärung wird vom Jugendamt ausgestellt.
- Waren die Eltern vor der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet aber der Vater hat seine Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht wurde geklärt, muss dies durch eine offizielle Urkunde nachgewiesen werden.
- Bei verheirateten Eltern liegt das Sorgerecht kraft Gesetzes bei beiden Elternteilen und wird durch Vorlage der Heiratsurkunde nachgewiesen. Die Hochzeit muss vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben. Falls dies nicht der Fall ist trifft Punkt 2 auf Sie zu.
- Haben sich die Eltern getrennt, sind aber noch verheiratet, muss die Heiratsurkunde vorgewiesen werden. Nach der Scheidung siehe Punkt 5.
- Wurde die Ehe geschieden muss die Heiratsurkunde sowie der Sorgerechtsbeschluss des Gerichts vorgelegt werden, falls nur noch ein Elternteil das Sorgerecht hat. Sonst sind beide Eltern weiterhin sorgeberechtigt, sofern dies auch schon in der Ehe so gewesen ist. Bitte hier die Heiratsurkunde oder/und die Sorgerechtserklärung vorlegen.
- Wenn ein Elternteil verstirbt, wird das alleinige Sorgerecht
- entweder automatisch auf das noch lebende Elternteil abgegeben, falls es auch vorher schon sorgeberechtigt war
- oder es muss eine Sorgerechtserklärung vorgewiesen werden.
Zusätzlich muss hier noch die Sterbeurkunde vorgelegt werden.
- Wurde das Sorgerecht allein auf den Vater übertragen, muss dies beurkundet werden.
- Vorlage eines schriftlichen Nachweises bei Pflegeeltern bzw. vom Vormund.
Schülerausweis
Schülerausweis (Zweitdokument) beantragen:
(verloren, entwendet, verbummelt, usw.)
Bitte schicken Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Fotograf admila Foto) mit folgendem Text:
________________________________________________________
„Hiermit beantrage ich einen neuen Schülerausweis für meine Tochter/ meinen Sohn
(Name, Vorname, Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort Ihres Kindes).
Sie / er besucht die Klasse ______ der Zürich-Schule (08G23).
Bitte lassen Sie mir die Kontodaten zukommen und ich werde Ihnen vorab 7,00 € überweisen.“
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen (Name des Elternteils)
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Der Schülerausweis wird Ihnen sofort nach Eingang des Geldes und richtig eingetragenem Verwendungszweck vom Fotografen per Post nach Hause gesandt.
Schulanmeldungen
Liebe Eltern,
hier finden Sie Infornationen über die Schulanmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.
Sie sind in unseren Einzugsbereich gezogen und möchten Ihr Kind an unserer Schule anmelden?
Dann finden Sie hier weitere Informationen: Schulanmeldung bei Zuzug
Ihr Kind ist Lernanfänger und Sie möchten es für das kommende Schuljahr anmelden?
Dann finden Sie hier weitere Informationen: Schulanmeldung für Lernanfänger
Unser Hortkonzept
Unsere Schulkinder, die im Hort betreut werden, erfahren von unseren pädagogischen Mitarbeitern, bedingt durch das soziale Umfeld, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, altersspezifische Angebote und Wertschätzung. Die Arbeit mit Kindern bietet nicht nur eine große Vielfalt, sondern gibt jedem Mitarbeiter die Chance, besondere Stärken und Fähigkeiten in der Arbeit umzusetzen.
Die Kleiner Fratz GmbH bietet hierfür Fort- und Weiterbildungsangebote an, um gute pädagogische Arbeit leisten zu können.
Unser Ziel ist es, Kindern, Eltern und Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zu geben, sich bei uns wohl zu fühlen, Ideen mit einzubringen und die Entwicklung der Kinder mitzuerleben.
Wir sehen die Bildung der Kinder als ein Selbstbildungsprozess, wobei die Erzieher/innen Anregung, Orientierung und Unterstützung im Alltag geben.
Unsere Ziele und Grundsätze für die pädagogische Arbeit
• Förderung des körperlichen, emotionalen, sozialen und intellektuellen Wohlbefindens• Förderung und Begleitung beim Hineinwachsen in die soziale Lebensumwelt
• Gezielte Förderung der Sozialkompetenz
• Umgang in und mit der altersgemischten Gruppe
• Entwicklung von Selbstvertrauen und Verantwortungsbewusstsein
• Entwicklung von Selbstständigkeit und eigenständigem Handeln
• Förderung von Kreativität und Ausdruck
• Sprachliche, motorische und kognitive Fähigkeiten fördern
• Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Hilfe und Unterstützung bei den Hausaufgaben
• Anleitung zur sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitgestaltung
Unser vollständiges Konzept können Sie hier im PDF-Format herunterladen: http://www.zuerich-schule-berlin.de/images/Hortkonzept_zuerich.pdf
Hortantrag
Liebe Eltern,
wenn Sie ihr Kind in unserem Hort anmelden möchten, füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben uns diesen bitte von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben zurück.
Sie können den Antrag hier herunterladen: Hortantrag
Ab der 4. Klasse benötigen Sie dieses Zusatzblatt: Erklärung
Der Hort leitet den Antrag zum Jugendamt für Sie weiter.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahres eingehen. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei (bis zur 3. Klasse) und ohne Bedarfsprüfung (bis zur 3. Klasse) teilnehmen.
Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten drei Schuljahren in der Kernzeit (13:30 -16:00 Uhr) kostenfrei. Betreuungszeiten außerhalb dieser Zeit sind einkommensabhängig kostenpflichtig.
Wir bitten alle Eltern, die Hortgutscheine frühzeitig zu beantragen, damit zum Schuljahresbeginn alle Bescheide vorhanden sind und das Kind am Hort teilnehmen darf.
Zuständigkeiten Sachbearbeitung für ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)
Der Bescheid über die Bewilligung vom Jugendamt wird Ihnen nach Hause geschickt. Bitte geben Sie diesen umgehend bei uns im Hort ab! Erst dann können wir mit Ihnen einen Vertrag schließen und Ihr Kind in unserem Hort betreuen.
Ihr Hortteam der Zürich Schule
Diese Bescheinigung müssen Sie unbedingt bei uns abgeben: