Unterlagen für die Schulanmeldung - Zuzug

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 06. Dezember 2023

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen im Original sowie in deutscher Sprache mit:

 

  • Umschulungskarte der jetzigen Schule in Deutschland
  • Polizeiliche Anmeldung
  • die Personalpapiere aller Erziehungsberechtigten (Ausweis oder Reisepass)
  • Sorgerechtserklärung bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern siehe weitere Erläuterungen unten
  • Heiratsurkunde siehe weitere Erläuterungen unten
  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalpapiere des Kindes (Ausweis oder Reisepass, falls vorhanden)
  • Krankenversichertenkarte des Kindes
  • das gelbe Impfbuch Ihres Kindes (Internationale Bescheinigung über Impfungen) https://www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/informationen-zur-masern-impfpflicht-900722.php (siehe unter Lesehilfe Impfpass)
  • Bescheid über Integrationsstatus des Kindes (falls vorhanden), wenn vorhanden, alle Arztberichte des Kindes mitbringen
  • den Bescheid des Jobcenters, Wohngeldamtes, Sozialamtes, etc. (falls vorhanden)
  • den gültigen BerlinPass des Kindes (wenn Sie Gelder vom Jobcenter, Wohngeldamt, Sozialamt, etc. erhalten)

 

Download  - Unterlagen für die Schulanmeldung bei Zuzug

 

Eine Schulanmeldung erfolgt nur bei Vorlage vollständiger Unterlagen.

 

Bis zum Schulwechsel muss Ihr Kind die jetzige Schule besuchen, da es in Deutschland eine Schulpflicht gibt.

 

 

Wenn Sie einen Hortplatz beantragen möchten, finden Sie weitere Informationen hier: Hortantrag

 

 

Die Sorgeberechtigung muss durch offizielle Bescheide/Beschlüsse/Urkunden in deutscher Sprache vorgewiesen werden:

 

    • Waren die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht das Sorgerecht nach dem Gesetz grundsätzlich allein der Mutter zu. Eine Sorgerechtserklärung wird vom Jugendamt ausgestellt.
    • Waren die Eltern vor der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet aber der Vater hat seine Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht wurde geklärt, muss dies durch eine offizielle Urkunde nachgewiesen werden.
    • Bei verheirateten Eltern liegt das Sorgerecht kraft Gesetzes bei beiden Elternteilen und wird durch Vorlage der Heiratsurkunde nachgewiesen. Die Hochzeit muss vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben. Falls dies nicht der Fall ist trifft Punkt 2 auf Sie zu.
    • Haben sich die Eltern getrennt, sind aber noch verheiratet, muss die Heiratsurkunde vorgewiesen werden. Nach der Scheidung siehe Punkt 5.
    • Wurde die Ehe geschieden muss die Heiratsurkunde sowie der Sorgerechtsbeschluss des Gerichts vorgelegt werden, falls nur noch ein Elternteil das Sorgerecht hat. Sonst sind beide Eltern weiterhin sorgeberechtigt, sofern dies auch schon in der Ehe so gewesen ist. Bitte hier die Heiratsurkunde oder/und die Sorgerechtserklärung vorlegen.
    • Wenn ein Elternteil verstirbt, wird das alleinige Sorgerecht
      • entweder automatisch auf das noch lebende Elternteil abgegeben, falls es auch vorher schon sorgeberechtigt war
      • oder es muss eine Sorgerechtserklärung vorgewiesen werden.
        Zusätzlich muss hier noch die Sterbeurkunde vorgelegt werden.
    • Wurde das Sorgerecht allein auf den Vater übertragen, muss dies beurkundet werden.
    • Vorlage eines schriftlichen Nachweises bei Pflegeeltern bzw. vom Vormund.

 

 

 

 

 

 

T-Shirts & Sweatshirts

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 12. November 2021


       

 

das T-Shirt kostet 10€, das Sweatshirt 15€


Falls Ihr ein T-Shirt oder Sweatshirt erwerben wollt, fragt Euren Klassenleiter/in oder schickt eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Fahrrad AG und Fahrradwerkstatt

Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 12. September 2021

Der Grundgedanke einer Fahrrad AG ist, die Kinder beim Erlernen des Fahrradfahrens zu unterstützen. Es reicht aber nicht aus, den Kindern nur das Fahren beizubringen, sondern ihnen auch, durch eine kompetente Verkehrserziehung  und einem umfangreichen Fahrsicherheitstraining die Fähigkeit zu vermitteln, unter Berücksichtigung aller verkehrsrelevanter Aspekte, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
Während die Fahranfänger beim Erlernen der Fahrradfahrens unterstützt werden und wir regelmäßig mit den fortgeschrittenen Kindern Ausflüge in das nähere Umfeld der Zürich-Grundschule unternehmen, bieten wir ab diesem Schuljahr an ausgewählten Tagen einen Wahlpflichtunterricht für die 5. und 6. Klassen und eine Verkehrsschulung schon für die jüngsten unserer Kinder an. Auf spielerische Art und Weise vermitteln wir dort den Kindern die wichtigsten Verkehrszeichen und -regeln im Strassenverkehr.

Mit dem Fahrrad fahren Kinder nicht nur in ihrer Freizeit, sondern es wird auch für den Weg zur Schule benutzt. Der Zustand vieler Fahrräder ist jedoch oft verbesserungswürdig. Das Fahrrad ist auch zu einem Gebrauchsgegenstand geworden, der verwendet wird bis er kaputt ist und dann entsorgt wird. Zudem sind Jugendliche heutzutage kaum noch in der Lage, selbständig Reparaturen an ihrem eigenen Fahrrad durchzuführen.

Um diese Tatsache zu ändern, hat der „Kleine Fratz“ eine kleine Fahrradwerkstatt errichtet. Die Arbeit in der Fahrradwerkstatt verbindet Theorie und Praxis. Dort können die Kinder selbstständig und fachgerecht an Fahrrädern arbeiten und die Funktionsweise der einzelnen Komponenten praktisch analysieren. Gerade die intensive Auseinandersetzung mit dem Fahrrad, sorgt für ein sicheres Verständnis und fördert eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Die Kinder erwerben dabei nicht nur technische Fähigkeiten und begreifen physikalische Zusammenhänge, sondern erweitern auch ihre sozialen Kompetenzen.
Mit lernbegleitender Unterstützung durch uns Erzieher, können die Kinder an zwei Arbeitsplätzen ihre eigenen Fahrräder reparieren.  
Nicht zuletzt besitzt der Hort eigene Fahrräder, die repariert und verkehrstüchtig gemacht werden müssen.
 
Mit der Fahrradwerkstatt baut der Zürich-Hort nicht nur sein Angebot aus. Der Begriff „Fahrradwerkstatt“ ist zudem komplex und enthält unterschiedliche Bereiche. Zum einen steht er für die Werkstatt, den Raum, in dem gearbeitet wird. Ferner kann er aber auch als Ausgangspunkt, für alle mit dem Thema „Fahrrad“ zusammenhängenden Aktivitäten, dienen.
Die Zürich-Grundschule liegt im Norden des Bezirks Neukölln. Viele Familien sind in überdurchschnittlicher Konzentration von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen. Diese Schieflage im sozialen Gefüge ist auch in allen Bereichen der Zürich-Schule zu spüren.
Ein nicht unerheblich großer Teil der Kinder in unserer Einrichtung sind Hilfsempfänger und kommen aus sogenannten „Hartz IV - Haushalten“.
Sie besitzen in ihren Familien kein eigenes funktionstüchtiges Fahrrad und haben somit auch nicht die Möglichkeit das Fahrradfahren im häuslichen Bereich zu erlernen.
Im Rahmen des Verkehrsunterrichtes in der 4. Klasse stellt sich dann häufig heraus, dass einige Kinder noch nicht selbstständig Fahrrad fahren können.

Um diese Tatsache zu ändern, gründen wir die Initiative – „Ein Kind...Ein Fahrrad!“
In Zusammenarbeit mit sozialen Fahrradwerkstätten und Hausverwaltungen verfolgen wir das Ziel, jedem Kind im Lebensraum „Zürich-Grundschule“ ein Fahrrad sein Eigen nennen zu können.
Mit Spenden und aus ihnen gewonnenen Einzelteilen, montieren wir Fahrräder zusammen, die dann den Kindern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfall bauen die Kinder sich ihr eigenes Fahrrad zusammmen. So betrachten sie das Fahrrad auch aus der Sicht des Verbrauchers, setzen sich mit den verschieden Auswirkungen des heutigen Strassenverkehrs auseinander und reflektieren möglicherweise eigene Entscheidungen. Sie erleben ihre Lebenswelt aus einer verantwortlichen Perspektive heraus und nehmen sich so als Teil der Gesellschaft war. Sie lernen nachhaltiges Denken und Handeln und erkennen den Zusammenhang zwischen Mobilität und Klimaschutz.

Verantwortliche und Ansprechpartner:
Stefan, Rosi und Andi

Abschließend möchten wir Sie um Spenden bitten. Alte, kaputte und nicht mehr benutzte Fahrräder werden von uns wieder fahrtauglich gemacht und den Kindern zur Verfügung gestellt!

 

  

  

Einschulungsfeier 2021

Zuletzt aktualisiert: Montag, 16. August 2021

Samstag, den 14.08.2021

 

Um 9 Uhr trafen sich bereits die ersten Schulanfänger in der Aula der Zürich-Schule zur ersten Veranstaltung.
Alle Kinder wurden von der Schulleiterin herzlich begrüßt. Die Mädchen und Jungen des Zürich Hortes zeigten gemeinsam mit den Erziehern ein schönes Programm. Im Anschluss daran gingen die Schulanfänger gemeinsam mit ihrer Lehrerin und Erzieher/in in den Klassenraum und lernten sich kennen.

 



 

Herzlich Willkommen, liebe Schulanfänger!

Fotos - Sommerferien 2021

Zuletzt aktualisiert: Freitag, 06. August 2021

Aktivitäten in den Sommerferien

 

Wir bemalen den Schulcontainer

  

  

 

Arbeiten im Schulgarten

  

 

Sommerschule

  

 

Besuch der MusikKita vom Kleinen Fratz

 

Eisessen am Körnerpark

 

Fahrradparty

 

Verkehrsschule

 

Ausflug zu Fahrrad Stadler


Kinder reparieren Fahrradschläuche

 

Parkour auf dem Schulhof


Besuch im Museum für Verkehr und Technik

 

Verkehrserziehung


Besuch im Britzer Garten

 

EM-Wettsieger


2. Ausflug zum Tempelhofer Feld

 

Auf zur Fahrradtour zum Tempelhofer Feld



Wir machen Sandwiches



Auf ins Kino



Musik mit Christian



Kunst mit Gökhan


 

 

Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

Mittagessen

Spenden

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