Krankes Kind

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05. Dezember 2024

 

wenn Kinder krank sind, dürfen sie nicht in die Schule.
 

  • Wenn Ihr Kind Fieber hat, bleibt es bitte zu Hause. Auch wenn Sie Ihrem Kind Fiebersaft, Fieberzäpfchen oder ein fiebersenkendes Mittel gegeben haben, bleibt es bitte zu Hause. Ihr Kind muss 24 Stunden fieberfrei sein, damit es wieder die Schule besuchen kann.
  • Bei geröteten Augen (Bindehautentzündung) bleibt Ihr Kind bitte bis zur Genesung („keine roten Augen mehr“) zu Hause.
  • Nach dem Abklingen einer Magen-Darm-Erkrankung muss sich Ihr Kind noch 48 Stunden (2 Tage) erholen, um danach wieder ganz gesund in die Schule kommen zu können.

Ansteckende Infektionskrankheiten (siehe Liste des Gesundheitsamts) müssen Sie bitte sofort im Sekretariat der Zürich-Schule melden. Die Schule hat gegenüber dem Gesundheitsamt eine Meldepflicht. Außerdem müssen alle schwangeren Mütter/Kolleginnen darüber Bescheid wissen, um sich und ihr ungeborenes Kind schützen zu können.

 

Regelung bei Fehlzeiten

 

Elternbrief - Kranke Kinder in der Schule

 

Elternbrief - Infoschreiben Infektionskrankheiten GE für Eltern

Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

Mittagessen

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