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Krankes Kind

Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 14. Mai 2025

 

wenn Kinder krank sind, dürfen sie nicht in die Schule.
 

  • Wenn Ihr Kind Fieber hat, bleibt es bitte zu Hause. Auch wenn Sie Ihrem Kind Fiebersaft, Fieberzäpfchen oder ein fiebersenkendes Mittel gegeben haben, bleibt es bitte zu Hause. Ihr Kind muss 24 Stunden fieberfrei sein, damit es wieder die Schule besuchen kann.
  • Bei geröteten Augen (Bindehautentzündung) bleibt Ihr Kind bitte bis zur Genesung („keine roten Augen mehr“) zu Hause.
  • Kinder, die Erbrechen und/oder Durchfall haben dürfen erst wieder in die Schule kommen, wenn sie 2 Tage (48 Stunden) ohne Erbrechen und Durchfall sind, also am dritten Tag.
  • Kinder, die offensichtlich stark unter ihren akuten Symptomen leiden (z.B. Husten, Schupfen, Heiserkeit sowie sichtbar krank sind) bleiben bitte bis zur Genesung zu Hause.


Ansteckende Infektionskrankheiten (siehe Liste des Gesundheitsamts) müssen Sie bitte sofort im Sekretariat der Zürich-Schule melden. Die Schule hat gegenüber dem Gesundheitsamt eine Meldepflicht. Außerdem müssen alle schwangeren Mütter/Kolleginnen darüber Bescheid wissen, um sich und ihr ungeborenes Kind schützen zu können.

 

 

Krankes Kind

 

Infektionskrankheiten vom Gesundheitsamt

 

Regelung bei Fehlzeiten

 

Elternbrief - Kranke Kinder in der Schule

 

Elternbrief - Infoschreiben Infektionskrankheiten GE für Eltern

Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

Mittagessen

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