• Sommerferien 2024: Do. 18.07. – Fr. 30.08.2024

 

    • 1. Elternabend: voraussichtlich 8. Juli 2024, 18.00 Uhr
      Dafür erhalten Sie, voraussichtlich Ende Juni 2024, eine offizielle Einladung per Post.

 

    • LauBe-Test für Ihr Kind: 09. bis 17.07.2024 oder 02.-06.09.2024
      Den genauen Termin für Ihr Kind erhalten Sie am Elternabend.
      (mehr Infos)

 

    •  Die Einschulungsfeier findet mit Schultasche und Schultüte am Samstag, 7. September 2024 statt.
       Genauere Informationen bekommen Sie am Elternabend.

 

    •  Der reguläre Unterricht beginnt für Ihr Kind am Montag, 9. September 2024 um 08.45 Uhr.

 

Die Sorgeberechtigung muss durch offizielle Bescheide/Beschlüsse/Urkunden in deutscher Sprache vorgewiesen werden:

 

    • Waren die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht das Sorgerecht nach dem Gesetz grundsätzlich allein der Mutter zu. Eine Sorgerechtserklärung wird vom Jugendamt ausgestellt.
    • Waren die Eltern vor der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet aber der Vater hat seine Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht wurde geklärt, muss dies durch eine offizielle Urkunde nachgewiesen werden.
    • Bei verheirateten Eltern liegt das Sorgerecht kraft Gesetzes bei beiden Elternteilen und wird durch Vorlage der Heiratsurkunde nachgewiesen. Die Hochzeit muss vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben. Falls dies nicht der Fall ist trifft Punkt 2 auf Sie zu.
    • Haben sich die Eltern getrennt, sind aber noch verheiratet, muss die Heiratsurkunde vorgewiesen werden. Nach der Scheidung siehe Punkt 5.
    • Wurde die Ehe geschieden muss die Heiratsurkunde sowie der Sorgerechtsbeschluss des Gerichts vorgelegt werden, falls nur noch ein Elternteil das Sorgerecht hat. Sonst sind beide Eltern weiterhin sorgeberechtigt, sofern dies auch schon in der Ehe so gewesen ist. Bitte hier die Heiratsurkunde oder/und die Sorgerechtserklärung vorlegen.
    • Wenn ein Elternteil verstirbt, wird das alleinige Sorgerecht
      • entweder automatisch auf das noch lebende Elternteil abgegeben, falls es auch vorher schon sorgeberechtigt war
      • oder es muss eine Sorgerechtserklärung vorgewiesen werden.
        Zusätzlich muss hier noch die Sterbeurkunde vorgelegt werden.
    • Wurde das Sorgerecht allein auf den Vater übertragen, muss dies beurkundet werden.
    • Vorlage eines schriftlichen Nachweises bei Pflegeeltern bzw. vom Vormund.

 

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Schülerausweis (Zweitdokument) beantragen:

(verloren, entwendet, verbummelt, usw.)

 

Bitte schicken Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Fotograf admila Foto) mit folgendem Text:

 

________________________________________________________

 

„Hiermit beantrage ich einen neuen Schülerausweis für meine Tochter/ meinen Sohn

(Name, Vorname, Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort Ihres Kindes).

 

Sie / er besucht die Klasse ______ der Zürich-Schule (08G23).

 

Bitte lassen Sie mir die Kontodaten zukommen und ich werde Ihnen vorab 7,00 € überweisen.“

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen (Name des Elternteils)

 

________________________________________________________

 

Der Schülerausweis wird Ihnen sofort nach Eingang des Geldes und richtig eingetragenem Verwendungszweck vom Fotografen per Post nach Hause gesandt.

 

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Liebe Eltern,

 

hier finden Sie Infornationen über die Schulanmeldung Ihres Kindes an unserer Schule.

 

Sie sind in unseren Einzugsbereich gezogen und möchten Ihr Kind an unserer Schule anmelden?

Dann finden Sie hier weitere Informationen: Schulanmeldung bei Zuzug

 

Ihr Kind ist Lernanfänger und Sie möchten es für das kommende Schuljahr anmelden?

Dann finden Sie hier weitere Informationen: Schulanmeldung für Lernanfänger

Hort

Leitung: Andreas Sporn
Tel.: 030/60 90 29 79 62

Schulstation

Wederstraße 49, 1. Stock
Tel.: 030/62 726 8316

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